- a) Gruppenführerin oder Gruppenführer
- b) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart
- c) Gerätewartin oder Gerätewart
- a) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Gruppenführerausbildung
- b) zehn Jahre Dienst in Funktion Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart und mindestens 20 h nachgewiesene funktionstypische Fortbildung
- c) zehn Jahre Dienst in Funktion Gerätewartin oder Gerätewart und mindestens 20 h nachgewiesene funktionstypische Fortbildung
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