Abzeichen Dienstgrad
images/Dienstgrad/Feuerwehrmannanwarter.gif Feuerwehrmannanwärter
  • Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr

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images/Dienstgrad/Feuerwehrmann.gif.jpg Feuerwehrmann
  • Truppfrau oder Truppmann
  •  mindestens ein Jahr Dienst in Funktion Truppfrau oder Truppmann und abgeschlossene Truppführerausbildung

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images/Dienstgrad/Oberfeuerwehrmann.gif.jpg Oberfeuerwehrmann
  • Truppführerin oder Truppführer
  •  mindestens ein Jahr Dienst in Funktion Truppfrau oder Truppmann und abgeschlossene Truppführerausbildung

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images/Dienstgrad/erster Hauptfeuerwehrmann.gif.jpg Erster Hauptfeuerwehrmann
  • a) Truppführerin oder Truppführer
  • b) Maschinistin oder Maschinist
  • c) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart
  • d) Gerätewartin oder Geratewart
  • a) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Lehrgänge Technische Hilfeleistung und ABC-Einsatz3, oder mindestens 20 Jahre Dienst in der Funktion Truppführerin oder Truppführer
  • b) zehn Jahre Dienst in Funktion Maschinistin oder Maschinist und mindestens 20 h nachgewiesene funktionstypische Fortbildung
  • c) fünf Jahre Dienst in Funktion Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart
  • d) fünf Jahre Dienst in Funktion Gerätewartin oder Gerätewart

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images/Dienstgrad/Hauptfeuerwehrmann.gif.jpg Hauptfeuerwehrmann
  • a) Truppführerin oder Truppführer
  • b) Maschinistin oder Maschinist
  • c) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgeätewart
  • d) Gerätewartin oder Gerätewart
  • a) mindestens ein Jahr Dienst in Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossener Lehrgang „Technische Hilfeleistung“
  • b) ein Jahr Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Maschinistenausbildung
  • c) ein Jahr Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Atemschutzgeräteträgerausbildung und abgeschlossene Atemschutzgerätewartausbildung
  • d) ein Jahr Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Gerätewartausbildung

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images/Dienstgrad/Loschmeister.gif Löschmeister
  • a) Gruppenführerin oder Gruppenführer
  • b) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart
  • c) Gerätewartin oder Gerätewart
  • a) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Gruppenführerausbildung
  • b) zehn Jahre Dienst in Funktion Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart und mindestens 20 h nachgewiesene funktionstypische Fortbildung
  • c) zehn Jahre Dienst in Funktion Gerätewartin oder Gerätewart und mindestens 20 h nachgewiesene funktionstypische Fortbildung

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images/Dienstgrad/Oberloschmeister.gif Oberlöschmeister
  • Gruppenführerin oder Gruppenführer
  •  mindestens fünf Jahre Dienst in Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer und mindestens 40 Stunden nachgewiesene Teilnahme an anerkannten funktionstypischen Fortbildungslehrgängen

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images/Dienstgrad/Hauptloschmeister.gif Hauptlöschmeister
  • a) Gruppenführerin oder Gruppenführer
  • b) Stellvertretende Ortswehrleiterin oder stellvertretender Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz bis zur Stärke einer Gruppe vorgesehen ist.
  • a) mindestens 15 Jahre in Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer
  • b) ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“

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images/Dienstgrad/Brandmeister.gif.jpg Brandmeister
  • a) Zugführerin oder Zugführer
  • b) Ortswehrleiterin oder Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz bis zur Stärke einer Gruppe vorgesehen ist
  • c) Stellvertretende Ortswehrleiterin oder stellvertretender Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz bis zur Stärke eines erweiterten Zuges vorgesehen ist
  • a) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer und abgeschlossene Zugführerausbildung
  • b) ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
  • c) ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Zugführerin oder Zugführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“

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images/Dienstgrad/Oberbrandmeister.gif.jpg Oberbrandmeister
  • a) Zugführerin oder Zugführer
  • b) Verbandsführerin oder Verbandsführer
  • c) Ortswehrleiterin oder Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz bis zur Stärke eines erweiterten Zuges vorgesehen ist
  • d) Stellvertretende Ortswehrleiterin oder stellvertretender Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz von mehr als einem erweiterten Zug vorgesehen ist
  • a) mindestens fünf Jahre Dienst in Funktion Zugführerin oder Zugführer und mindestens 40 h nachgewiesene Teilnahme an anerkannten funktionstypischen Fortbildungslehrgängen
  • b) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Zugführerin oder Zugführer und abgeschlossener Lehrgang Verbandsführer und Einsatz als Verbandsführerin oder Verbandsführer
  • c) ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Zugführerin oder Zugführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
  • d) ein Jahr Dienst in Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“

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images/Dienstgrad/Hauptbrandmeister.gif.jpg Hauptbrandmeister
  • a) Verbandsführerin oder Verbandsführer
  • b) Ortswehrleiterin oder Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz von mehr als einem erweiterten Zug vorgesehen ist
  • c) Stellvertretende Gemeindewehrleiterin oder stellvertretender Gemeindewehrleiter oder Stellvertretende Stadtwehrleiterin oder stellvertretender Stadtwehrleiter
  • a) mindestens fünf Jahre Dienst in Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und mindestens 40 h nachgewiesene Teilnahme an anerkannten funktionstypischen Fortbildungslehrgängen
  • b) ein Jahr Dienst in Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
  • c) ein Jahr Dienst in Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“

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images/Dienstgrad/Brandinspektor.png Brandinspektor
  • Gemeindewehrleiterin oder Gemeindewehrleiter oder Stadtwehrleiterin oder Stadtwehrleiter
  • ein Jahr Dienst in der Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“

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images/Dienstgrad/Oberbrandinspektor_LSA.png Oberbrandinspektor
  • Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter oder stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder stellvertretender Kreisbrandmeister
  •  fünf Jahre Dienst in der Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“

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images/Dienstgrad/Hauptbrandinspektor_LSA.png Hauptbrandinspektor
  • Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister
  • stellvertretende Landesbrandmeisterin oder stellvertretender Landesbrandmeister
  • Landesbrandmeisterin oder Landesbrandmeister

 

  • fünf Jahre Dienst in der Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“

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