Am Schulterstück erkennt man, welchen Dienstgrad eine Kameradin oder ein Kamerad hat. Der Dienstgrad zeigt, welche Funktion jemand in der Feuerwehr ausübt und welche Ausbildung und Erfahrung dahinterstehen.

Gut zu wissen

  • Dienstgrade hängen an der Funktion (z. B. Truppführer, Gruppenführer) und an der dafür nötigen Ausbildung und Dienstzeit.
  • Die Dienstgrade werden der Reihe nach verliehen, frühestens ein Jahr nach dem letzten. Erster Hauptfeuerwehrmann und Hauptlöschmeister dürfen übersprungen werden.
  • Verliehen werden sie von der Stadt Zerbst/Anhalt als Träger der Feuerwehr. Einen Rechtsanspruch auf eine Beförderung gibt es nicht.
  • Jeden Dienstgrad gibt es in einer weiblichen und männlichen Form, z. B. Löschmeisterin und Löschmeister.
  • Ab 16 Jahren kann man mit Zustimmung der Eltern die Truppmannausbildung beginnen, am Einsatzdienst aber noch nicht teilnehmen.

Truppebene

Schulterstück Feuerwehrmann-Anwärter

Feuerwehrmann-AnwärterFeuerwehrfrau-Anwärterin

Funktion Voraussetzung
Neues Mitglied ab 16 Jahren bis zum Abschluss der Truppmannausbildung
Schulterstück Feuerwehrmann

FeuerwehrmannFeuerwehrfrau

Funktion Voraussetzung
Truppmann / Truppfrau abgeschlossene Truppmannausbildung, Sprechfunker-Lehrgang und – bei gesundheitlicher Eignung – Atemschutzgeräteträger-Lehrgang
Schulterstück Oberfeuerwehrmann

OberfeuerwehrmannOberfeuerwehrfrau

Funktion Voraussetzung
Truppführer/in mindestens 1 Jahr als Truppmann/Truppfrau und abgeschlossene Truppführerausbildung
Schulterstück Hauptfeuerwehrmann

HauptfeuerwehrmannHauptfeuerwehrfrau

Funktion Voraussetzung
Truppführer/in mindestens 1 Jahr als Truppführer/in und Lehrgang „Technische Hilfeleistung“
Maschinist/in 1 Jahr als Truppführer/in und abgeschlossene Maschinistenausbildung
Atemschutzgerätewart/in 1 Jahr als Truppführer/in, Atemschutzgeräteträger- und Atemschutzgerätewartausbildung
Gerätewart/in 1 Jahr als Truppführer/in und abgeschlossene Gerätewartausbildung
Schulterstück Erster Hauptfeuerwehrmann

Erster HauptfeuerwehrmannErste Hauptfeuerwehrfrau

Funktion Voraussetzung
Truppführer/in 3 Jahre als Truppführer/in und Lehrgänge „Technische Hilfeleistung“ und „ABC-Einsatz“ – oder 20 Jahre als Truppführer/in
Maschinist/in 10 Jahre als Maschinist/in und mindestens 20 Stunden Fortbildung
Atemschutzgerätewart/in 5 Jahre in der Funktion
Gerätewart/in 5 Jahre in der Funktion

Gruppenführerebene

Schulterstück Löschmeister

LöschmeisterLöschmeisterin

Funktion Voraussetzung
Gruppenführer/in 3 Jahre als Truppführer/in und abgeschlossene Gruppenführerausbildung
Atemschutzgerätewart/in 10 Jahre in der Funktion und mindestens 20 Stunden Fortbildung
Gerätewart/in 10 Jahre in der Funktion und mindestens 20 Stunden Fortbildung
Schulterstück Oberlöschmeister

OberlöschmeisterOberlöschmeisterin

Funktion Voraussetzung
Gruppenführer/in 5 Jahre als Gruppenführer/in und mindestens 40 Stunden Fortbildung
Schulterstück Hauptlöschmeister

HauptlöschmeisterHauptlöschmeisterin

Funktion Voraussetzung
Gruppenführer/in 15 Jahre als Gruppenführer/in
Stellv. Ortswehrleiter/in (Ortsfeuerwehr bis Gruppenstärke) 1 Jahr mindestens als Gruppenführer/in und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“

Zug- und Verbandsführerebene

Schulterstück Brandmeister

BrandmeisterBrandmeisterin

Funktion Voraussetzung
Zugführer/in 3 Jahre als Gruppenführer/in und abgeschlossene Zugführerausbildung
Ortswehrleiter/in (Ortsfeuerwehr bis Gruppenstärke) 1 Jahr mindestens als Gruppenführer/in und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Stellv. Ortswehrleiter/in (Ortsfeuerwehr bis erweiterter Zug) 1 Jahr mindestens als Zugführer/in und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Schulterstück Oberbrandmeister

OberbrandmeisterOberbrandmeisterin

Funktion Voraussetzung
Zugführer/in 5 Jahre als Zugführer/in und mindestens 40 Stunden Fortbildung
Verbandsführer/in 3 Jahre als Zugführer/in und Verbandsführerlehrgang
Ortswehrleiter/in (Ortsfeuerwehr bis erweiterter Zug) 1 Jahr mindestens als Zugführer/in und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Stellv. Ortswehrleiter/in (Ortsfeuerwehr größer als erweiterter Zug) 1 Jahr als Verbandsführer/in und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Schulterstück Hauptbrandmeister

HauptbrandmeisterHauptbrandmeisterin

Funktion Voraussetzung
Verbandsführer/in 5 Jahre als Verbandsführer/in und mindestens 40 Stunden Fortbildung
Ortswehrleiter/in (Ortsfeuerwehr größer als erweiterter Zug) 1 Jahr als Verbandsführer/in und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Stellv. Gemeinde- oder Stadtwehrleiter/in 1 Jahr als Verbandsführer/in und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“

Wehrleitung und Kreisebene

Schulterstück Brandinspektor

BrandinspektorBrandinspektorin

Funktion Voraussetzung
Gemeinde- oder Stadtwehrleiter/in 1 Jahr als Verbandsführer/in und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Schulterstück Oberbrandinspektor

OberbrandinspektorOberbrandinspektorin

Funktion Voraussetzung
Abschnittsleiter/in oder stellv. Kreisbrandmeister/in 5 Jahre als Verbandsführer/in und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Schulterstück Hauptbrandinspektor

HauptbrandinspektorHauptbrandinspektorin

Funktion Voraussetzung
Kreisbrandmeister/in, stellv. Landesbrandmeister/in oder Landesbrandmeister/in 5 Jahre als Verbandsführer/in und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“

Quelle: Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt (LVO-FF) vom 23. September 2005, zuletzt geändert am 28. August 2015. Die Angaben sind vereinfacht dargestellt; maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnung.